Ihr gutes Recht muss für Sie nicht teuer sein

Das anwendbare Honorar besprechen wir bei Mandatsbeginn mit Ihnen. In der Regel rechnen wir nach Zeitaufwand ab, wobei ein Kostenvorschuss zu zahlen ist. Das Honorar kann je nach Fall höher oder auch tiefer liegen. Auf Nachfrage nehmen wir gerne eine Kosteneinschätzung vor.
Häufig besteht eine Rechtsschutzversicherung, ohne dass die Versicherten davon Kenntnis haben. Solche Deckungen können sehr versteckt sein – z. B. in Krankenversicherungszusatz- oder anderen Versicherungspolicen wie Privathaftpflicht oder Motorfahrzeughaftpflicht. Oftmals gewähren auch Berufsverbände und Gewerkschaften Rechtsschutz bzw. eine Kostenbeteiligung.
Reissen alle Stricke und das Vermögen sowie die Einkünfte reichen nicht aus, um nebst Lebenshaltungskosten auch noch für die anwaltliche Vertretung und allfällige Gerichtskosten aufzukommen, ist nicht alles verloren. Die unentgeltliche Rechtspflege bzw. die unentgeltliche Rechtsverbeiständung bietet eine weitere Möglichkeit, um Rechtsstreitigkeiten zu finanzieren.
Stehen Haftpflichtansprüche zur Debatte, gelten die Anwaltskosten als Schadensposition. Sie sind von den Schädigern bzw. von deren Versicherungen zu übernehmen.