Weitere Versicherungs-
streitigkeiten

Versicherungsstreitigkeiten entstehen auch unabhängig von einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Invalidität. Die Beispiele für Leistungsverweigerungen seitens der Versicherungen sind ebenso zahlreich wie vielfältig. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Klientinnen und Klienten auch bei Streitigkeiten mit allen anderen Versicherungen, die Leistungen verweigern.
Fallbeispiele aus der Praxis
Erfolgte die Kündigung zu Recht?
Christoph G. hat eine Spitalzusatzversicherung abgeschlossen und ist damit privat versichert. Nach einem Spitalaufenthalt meldete sich die Versicherung. Sie lehnte die Übernahme der zusätzlich entstandenen Kosten aufgrund des Aufenthalts in der Privatabteilung ab und kündigte den Versicherungsvertrag. Die Versicherung behauptete, Christoph G. habe den Versicherungsantrag falsch ausgefüllt. Offenbar hatte er vergessen, im Antrag eine Arztbehandlung zu erwähnen. Wir prüften die Vertragsunterlagen sowie die behauptete Anzeigepflichtverletzung und stellten fest, dass die Kündigung aufgrund der Anzeigepflichtverletzung zwar zu Recht erfolgt, aber zu spät ausgesprochen worden war. Unsere Klage war erfolgreich. Das Gericht verurteilte die Versicherung, die Kosten für die Spitalbehandlung zu übernehmen. Ausserdem stellte das Gericht fest, dass die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgt war und Christoph G. weiterhin privat versichert ist.
Sind Spezialschuhe tatsächlich notwendig?
Werner F. kommt aufgrund seiner sehr breiten Füsse nicht in Schuhe, die im herkömmlichen Handel erhältlich sind. Sein Gesuch bei der IV für orthopädische Massschuhe wurde abgewiesen, da der regionale ärztliche Dienst hierfür keine Notwendigkeit sah. Anhand des Berichts eines Spezialisten für orthopädische Schuhe konnten wir der IV aufzeigen, dass sich der regionale ärztliche Dienst irrt. Die IV erteilte Werner F. daraufhin eine Kostengutsprache für zwei Paar orthopädische Serienschuhe, die nach einer gewissen Zeit durch neue Paare ersetzt werden können.
Sind die Voraussetzungen wirklich nicht erfüllt?
Nicole W. hat eine Krankenzusatzversicherung für alternative Heilmethoden abgeschlossen. Nach neun Behandlungen lehnte die Versicherung die Kostenbeteiligung ab und behauptete, die Behandlung erfülle die Versicherungsvoraussetzungen nicht. Nach unserer Intervention lenkte die Versicherung ein und kam für die weiteren Behandlungskosten auf.
Anmerkung: Bei allen Fallbeispielen wurden die Namen sowie verschiedene Details abgeändert, damit eine Identifizierung ausgeschlossen werden kann.