Haftpflichtrecht

Die Sozialversicherungen decken nicht immer den gesamten Schaden, der bei einem Unfall verursacht wurde. In gewissen Konstellationen muss ein Dritter für den entstandenen Schaden einstehen. Für Laien sind viele dieser Konstellationen nicht oder nur schwer verständlich. Als spezialisierte Kanzlei haben wir den Überblick und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche unter anderem in folgenden Fällen durchzusetzen:

Haftung des Arbeitgebers bei Unfällen am Arbeitsplatz

Haftung im öffentlichen Personentransport

Haftung im Strassenverkehr

Haftung von Privatpersonen

Haftung des Herstellers

Haftung des Staates

Haftung des Tierhalters

Haftung des Werkeigentümers
Fallbeispiele aus der Praxis
Lässt sich ein Schaden direkt beim Verursacher durchsetzen?
Das pensionierte Ehepaar Erik und Martina M. wurde auf dem Fussgängerstreifen angefahren und dabei schwer verletzt. Es fielen nicht nur zahlreiche Heilbehandlungen an, das Ehepaar benötigte auch Hilfe im Haushalt. Wir unterstützten Erik und Martina M. bei der Durchsetzung ihres Direktschadens bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Versicherung kam für Kosten wie Franchise und Selbstbehalt, den entstandenen Sachschaden an den Kleidern, den Pflegeschaden, den Haushaltsschaden und für eine Genugtuungszahlung auf.
Was tun, wenn die Verursacherin uneinsichtig ist?
Anmerkung: Bei allen Fallbeispielen wurden die Namen sowie verschiedene Details abgeändert, damit eine Identifizierung ausgeschlossen werden kann.