Damit Sie erhalten,
was Ihnen zusteht

Unsere Dienstleistungen
Die Flach Advokatur ist spezialisiert auf Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Das heisst, im Zentrum stehen Personenschäden, in deren Folge Betroffene nicht mehr fähig sind, ihre bisherige berufliche und private Tätigkeit normal weiterzuführen. Weigern sich Versicherungen, für Betroffene Leistungen zu erbringen, kommen wir ins Spiel. Engagiert und beharrlich kümmern wir uns um Streitigkeiten mit:

der Unfallversicherung

der Krankenversicherung

der Privatversicherung

der Krankentaggeldversicherung

der Invalidenversicherung (IV)

der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

der Arbeitslosenversicherung

der Pensionskasse

der Sozialhilfe
Ist eine Drittperson an der Arbeitsunfähigkeit schuld, fordern wir den Direktschaden beim Haftpflichtigen oder bei seiner Haftpflichtversicherung ein.
Um Interessenskonflikte strikt zu vermeiden, vertreten wir keine Versicherungen, sondern ausschliesslich Versicherte, Geschädigte, Opfer und Betroffene. So können wir unsere Unabhängigkeit stets wahren.
Arbeitsunfähigkeit
Sie können aus Grund X Ihrer normalen Tätigkeit nicht mehr nachgehen, wir klären Ihre Versicherungsansprüche und setzen diese durch.
Erwerbsunfähigkeit
Invalidität
Sie sind länger als 6 Monate arbeitsunfähig. Eine Anmeldung bei der IV steht an. Wir vertreten Sie gegenüber den verschiedenen Versicherungsträgern und unterstützen Sie bei der Wiedereingliederung und Ihren Rentenansprüchen.
Weitere Versicherungsstreitigkeiten
Haftpflichtrecht
Wir klären Ihre haftpflichtrechtlichen Ansprüche und sorgen dafür, dass Sie finanziell entschädigt werden.